Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Arbeitnehmender

Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Arbeitnehmender

Autoren

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Universität Zürich
Thomas Gächter ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich und ständiger Gastprofessor an der Universität Luzern. Er beschäftigt sich vorwiegend mit Fragen des Sozialversicherungsrechts in seinen unterschiedlichen Bezügen sowie mit dem Gesundheitsrecht.

MLaw Petra Koller, Universität Zürich
Petra Koller hat in Zürich studiert und ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. Sie arbeitet an einer Dissertation im Grenzbereich zwischen Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht und publiziert im Sozialversicherungs- und Gesundheitsrecht.

Arbeitgebende müssen sich regelmässig mit Fragen rund um die Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden sowie, gelegentlich, mit Fragen von drohender oder eingetretener Invalidität beschäftigen. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage behandelt, welche Pflichten die Arbeitgebenden im Zusammenhang mit drohender oder eingetretener Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmenden treffen und welche Möglichkeiten sie haben, um einer allfälligen Invalidisierung von Mitarbeitenden entgegenzuwirken. Die Fragestellung wird dabei gleichermassen im Arbeits- wie im Sozialversicherungsrecht eingebettet, da sich zwischen den beiden Rechtsgebieten, die inhaltlich verzahnt sind, immer wieder Spannungsverhältnisse ergeben.

Lesen Sie den kompletten Fachbeitrag im schulthess manager handbuch 2018/2019

Buch bestellen