Risiken im Organisationsreglement des Verwaltungsrats

Risiken im Organisationsreglement des Verwaltungsrats

Autorin

Arlette Pfister, THOUVENIN rechtsanwälte
Arlette Pfister ist Partnerin bei THOUVENIN rechtsanwälte. Ihre Spezialgebiete sind das Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht. Sie berät Unternehmen und Konzerne bei Restrukturierungen, bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, beim täglichen «Corporate Housekeeping» sowie bei datenschutzrechtlichen Fragen. Sie unterstützt Unternehmen auch bei handelsrechtlichen Verträgen sowie hinsichtlich Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.

Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft ist unter anderem zur Festlegung der Organisation der Gesellschaft verpflichtet. Die vom Verwaltungsrat getroffene Organisation wird in einem sogenannten Organisationsreglement geregelt. Im Gegensatz zu den Statuten bildet das Organisationsreglement kein öffentliches, sondern ein internes Gesellschaftsdokument. Das Organisationsreglement ist insbesondere nicht beim Handelsregisteramt zu hinterlegen und kann folglich von Dritten nicht eingesehen werden. Aktionäre der Gesellschaft können vom Verwaltungsrat allerdings jederzeit eine schriftliche Orientierung über die Organisation der Gesellschaft verlangen.

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