Interessenkonflikte – wie hat sich ein Verwaltungsratsmitglied zu verhalten?

Interessenkonflikte – wie hat sich ein Verwaltungsratsmitglied zu verhalten?

Autoren

Prof. Dr. iur. Rolf Watter, Bär & Karrer AG
Rolf Watter betreut primär M&A-Transaktionen und ist zudem auf Corporate-Governance- Fragen spezialisiert. Er ist Verwaltungsratspräsident der PostFinance und der Ceva Logistics sowie Verwaltungsratsmitglied bei Aryzta und AP Alternative Portfolio. Frühere Verwaltungsratsmandate in Publikumsgesellschaften umfassen Nobel Biocare, Zurich Insurance Group, Syngenta, Centerpulse und Forbo. Zudem ist er Mitglied im Regulatory Board der Schweizer Börse SIX.

MLaw Annina Hammer, Bär & Karrer AG
Annina Hammer berät Klienten vorwiegend in den Bereichen M&A- und Kapitalmarkttransaktionen, Corporate Governance, Finanzierungen sowie im allgemeinen Gesellschaftsrecht.

Interessenkonflikte gibt es in der Wirtschaft, der Politik und im Privatleben. In den Medien ist der Begriff des Interessenskonflikts negativ konnotiert und oft wird er so verstanden, dass derjenige, der einen Interessenkonflikt hat, sich in einer Sache weder äussern noch gar Entscheide fällen darf. Doch was genau ist ein Interessenkonflikt und ist überhaupt eine allgemeingültige Definition möglich? Wie muss ein Verwaltungsratsmitglied vorgehen, wenn es sich in einem Interessenkonflikt befindet und was hat der Verwaltungsrat als Gremium und insbesondere der Verwaltungsratspräsident vorzukehren? Dieser Beitrag spricht diese und weitere Fragen an, die sich im Zusammenhang mit Interessenkonflikten im Verwaltungsrat stellen können.

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