Hausbesuche der unfreundlichen Art – Steuerfahndungen in der D-A-CH-Region

Hausbesuche der unfreundlichen Art – Steuerfahndungen in der D-A-CH-Region

Autor

Daniel Holenstein, SF & Partner Schweiz AG
Daniel Holenstein ist Rechtsanwalt und eidg. dipl. Steuerexperte. Er berät natürliche und juristische Personen in Steuerfragen. Sein Spezialgebiet sind das Steuerstrafrecht sowie der internationale Informationsaustausch in Steuersachen.

Mit einer Hausdurchsuchung bezweckt die ermittelnde Behörde das Auffinden von Beweismitteln, die anschliessend mittels Beschlagnahme Eingang in die Ermittlungsakten finden. Um zu verhindern, dass die von der Ermittlung betroffenen Personen relevante Unterlagen entfernen oder vernichten, kommt dem Überraschungseffekt grosse Bedeutung zu. Daher kündigt die ermittelnde Behörde die Durchsuchung nicht an, sondern erscheint unangemeldet. Befinden sich die für das Steuerstrafverfahren relevanten Beweismittel wahrscheinlich an verschiedenen Orten, findet die Durchsuchung dieser Räumlichkeiten gleichzeitig und parallel statt. Dabei dürfen nicht nur Räume der beschuldigten Personen durchsucht werden. Eine Hausdurchsuchung kann auch bei einem Dritten stattfinden.

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