Mitarbeiterbeteiligungspläne im Wandel der Zeit

Mitarbeiterbeteiligungspläne im Wandel der Zeit

Autorin

Dr. iur. Natalie Peter, LL.M. TEP, Blum & Grob Rechtsanwälte AG
Natalie Peter ist Partnerin von Blum & Grob Rechtsanwälte und verfügt über langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen Steuerfragen. Sie berät insbesondere natürliche Personen in der Steuer- und Nachlassplanung sowie bei Ansiedlung. Weitere Spezialgebiete sind das Trust- und Stiftungsrecht. Sie publiziert regelmässig in Fachzeitschriften und referiert an Seminaren im In- und Ausland sowie an Fachhochschulen und Universitäten.

Die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen zielt einerseits auf die Honorierung des Mitarbeitenden für vergangene Dienstleistungen ab, soll aber auch das künftige Verhalten positiv beeinflussen, indem sein Engagement gesteigert und das langfristige Denken und Handeln gefördert wird. In den USA durchgeführte Studien haben denn auch gezeigt, dass sich Mitarbeiterbeteiligungen tatsächlich mehrheitlich positiv auf die Motivation und Produktivität von Mitarbeitenden ausgewirkt haben. Bei der Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsplanes muss ein Unternehmen verschiedene Überlegungen anstellen, so beispielsweise, wie stark die Mitarbeitenden einer negativen Entwicklung des Unternehmenswertes ausgesetzt sein sollen, ob und wie lange Beteiligungen allenfalls gesperrt werden und ob der Mitarbeitende die Beteiligungen unterpreislich oder sogar unentgeltlich beziehen kann.

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