Leitplanken im B2B-Kontakt: So schützt man sich vor der WEKO

Leitplanken im B2B-Kontakt: So schützt man sich vor der WEKO

Autoren

Prof. Dr. iur. Patrick L. Krauskopf, LL.M., AGON Partners
Patrick Krauskopf leitet seit 2010 das Zentrum für Wettbewerbsrecht an der ZHAW und ist Chairman von AGON Partners. Patrick Krauskopf war zuvor WEKO-Vizedirektor und hatte 2004 die WEKO-Federführung beim Erlass des Kartellgesetzes und der Sanktionsverordnung inne.

Dr. Felix Schraner, Rechtsanwalt (Zürich), AGON Partners
Felix Schraner ist Dozent für Wettbewerbsrecht an der ZHAW und Partner bei AGON Partners. Er berät und vertritt Unternehmen und Verbände in sämtlichen Verfahren gegenüber der Wettbewerbsbehörde und vor Gerichten. Felix Schraner leitet die «Excellence in Compliance»-Kurse der ZHAW für Geschäftsleitungen und Unternehmensorgane. Er war zuvor bei KPMG und im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO im Bereich nationales und internationales Kartellrecht tätig.

Ein Kartellverfahren stellt jeden Manager vor enorme Herausforderungen organisatorischer, menschlicher und rechtlicher Art, da Wettbewerbsverstösse mit hohen Bussgeldern und Schadenersatzforderungen geahndet werden können. In diesem Beitrag findet das Management konkrete Leitplanken für Business-to-Business-(B2B)Kontakte, um sich wirksam vor Eingriffen der Wettbewerbskommission (WEKO) zu schützen.

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